
AUSFUHR / ZOLL
Was wird für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens benötigt?
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Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
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Abmeldebescheinigung, falls das Kfz vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
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Ausfuhr-Versicherungsbestätigung ( Versicherungs Doppelkarte für Ausfuhr ). Diese erhalten Sie günstig in unserer Prägestelle.
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TÜV-Prüfbericht
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Kennzeichen ( werden von der Zulassungsstelle zugeteilt und bei uns sofort geprägt )
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Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
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Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
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Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen (Alternative: max. 3 Tage alte TÜV-Bestätigung über die Fahrgestellnummer)
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Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes