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KURZZEITKENNZEICHEN
Was wird für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
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EVB-Nummer ( Diese erhalten Sie direkt in unserem Verkaufsraum )
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
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Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
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gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)
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evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
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Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss
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